Alle Ärzte in der Praxisgemeinschaft sind Wahlärzte.
Wahlärzte sind niedergelassene Privatärzte ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen, die ihre Honorierung aber an den Krankenkassentarifen orientieren. Nach Vorlage der bezahlten Arztrechnung erstatten die gesetzlichen Krankenkassen bis zu 80 Prozent des Honorars zurück, das nach der Honorarordnung der jeweiligen Krankenkasse für Vertragsärzte entstanden wäre.
Private ambulante Zusatzversicherungen erstatten je nach Vertrag den Rest des Arzthonorars. Der Wahlarzt Ihres Vertrauens kümmert nimmt sich Zeit und kümmert sich um Ihr Anliegen.